Agentur AGB light
von Christoph Thurner
In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen allerhand wichtige Dinge. Diese dienen primär der Klarheit, sowie der Aufstellung gewisser Grundregeln für uns und unsere Kunden. Nur wer liest die schon wirklich? Kaum jemand. Und zudem wirken die juristischen Formulierungen rigoros, fast drakonisch.
Natürlich wird vieles nicht so heiß gegessen wie gekocht, dennoch wollen wir in diesem Artikel die wichtigsten Punkte etwas genauer unter die Lupe nehmen und in einfacheren Worten darstellen. Jedoch ersetzt dieser Artikel keinesfalls ein genaues lesen der AGB. Er soll nur einen Einblick in die übliche, praktische Anwendung geben.
§2 - Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflicht
Hier geht es darum, wie Aufträge abgewickelt werden. Grundsätzlich gilt für den Leistungsumfang das von uns erstellte Angebot, sowie ergänzend das Briefingprotokoll, welches beim Erstgespräch/Briefing erstellt wird.
"Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht ... Ge-staltungsfreiheit der Agentur." (2.1) Dies ist ein wichtiger Punkt und bedeutet, dass wir für die Erfüllung unserer Aufgabe als Designer einen gewissen Spielraum brauchen. In der Praxis ist das selten ein Thema, da wir ja als Gestalter und Designer für den Kreativprozess beauftragt werden.
"Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen freizugeben." (2.2) Nun, 3 Tage - das wäre sehr schön, ist in der Praxis oft nicht umsetzbar. Hier reicht es uns einfach Bescheid zu geben, das 3 Tage nicht reichen und wir auf zb. eine Woche verlängern müssen. Jedoch sollte der Prozess auch nicht zulange aufgehalten werden. Es ist ohnehin der erste Eindruck der darüber entscheidet, ob ein Layout gefällt.
"Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge ... nachträglich geänderter Angaben ... wiederholt werden müssen."(2.3) Ein äußerst wichtiger Punkt, bei dem es darum geht, klarzustellen, das nach Freigabe eines Entwurfs oder Layouts, Änderungen extra berechnet werden müssen. In der Praxis meist auch kein Thema, da unsere Kunden uns eine Freigabe schicken, in der bestätigt wird, dass wir mit der Arbeit fortfahren dürfen.
§3 - Fremdleistung / Beauftragung Dritter
Wieder ein Punkt der zwar wichtig ist, in der Praxis nicht sehr oft zum Tragen kommt. Wenn ein Auftrag sehr umfangreich und zudem einen engen Zeitrahmen vorsieht, kann es notwendig sein, Hilfe bei der Umsetzung eines Projektes durch Dritte in Anspruch zu nehmen. In jedem Fall aber führen wir den kreativen Teil und die Kommunikation mit unserem Kunden durch.
§4 - Honorar
Was "kauft" man eigentlich bzw. wofür zahlt man das Honorar? Was darf man dann mit den erstellten Arbeiten alles machen und was nicht? Wann muss bezahlt werden, etc... All das wird im Angebot geregelt bzw. wird beim Briefing/Erstgespräch geklärt.
Dir Höhe des Honorars richtet sich üblicherweise nach dem Aufwand und der Art der Nutzung der jeweiligen Leistung.
Wichtig ist hier Punkt (4.5): "Für Arbeiten ..., die vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt." Das bedeutet, das uns, wenn wir mit der Kreation beauftragt werden, auch dann das vereinbarte Entgelt zusteht, wenn das erstellte Material (warum auch immer) nicht zur Verwendung kommt.
§5 - Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Allgemeine Zahlungsmodalitäten . Hervorzuheben ist hier, das die erstellte Leistung (Logo, Plakat, Webseite, Video, etc.), wie üblich, solange unser Eigentum ist, bis es vollständig bezahlt ist (sofern nicht anders vereinbart).
§6 - Termine
Termine werden beim Erstgespräch festgelegt und werden oft in Meilensteine zerlegt. So gibt es dann einen Termin für die Präsentation des Logoentwurfs, einen für die Erstellung des Briefgutes, einen für das Weblayout, etc.
Allerdings gelten vereinbarte Termine nicht nur für uns sondern auch für unsere Kunden/Partner. Kundenmaterial, wie Texte, Bilder, Logos, etc., müssen vom Kunden ebenfalls zeitgereicht übermittelt werden, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Wir sind stets bemüht, den gesamten Auftragszeitrahmen so gering wie möglich zu halten. Dadurch wird sichergestellt, dass wir und unsere Kunden konzentriert am gewünschten Ergebnis arbeiten können und dieses in absehbarer Zeit erreichen.
$7 - Vorzeitige Auflösung
Hier werden Bedingungen geregelt, unter denen es möglich ist, den Agenturvertrag vorzeitig aufzulösen. Erfreulicherweise hatten wir noch nie eine Situation in der es nötig war einen Auftrag vorzeitig abzubrechen, da dies normalerweise nicht im Kundeninteresse liegt - und in unserem noch weniger.
$8 - Eigentumsrechte, Nutzungsrecht und Urheberrecht
Wie in fast allen Kreativbranchen, gilt auch für die Unsere, dass alle Leistungen und die geistigen Rechte darauf grundsätzlich bei uns bleiben (sofern nicht anders vereinbart). Üblicherweise wird ein entsprechendes Nutzungsrecht (regional, national, international, auf 2 Jahre, auf 10 Jahre, unbegrenzt, etc.) lt. Angebot/Briefing genau geregelt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Recht auf Änderung bzw. Bearbeitung unserer erbrachten Leistung durch den Kunden. Auch hier ist es in der Praxis so, dass es selten im Interesse des Kunden liegt, eine professionelle Arbeit, unter deutlich höherem Aufwand, selbst fortzuführen.
Erfreulicherweise hat sich gezeigt, dass die meisten unserer Kunden uns nach erfolgtem Auftragsabschluss auch eventuelle Folgeaufträgen und -arbeiten anvertrauen. Das sichert eine gleichbleibende Qualität und ist aufgrund unserer Vertrautheit mit dem Projekt, meist die sinnvollste und kostengünstigste Variante.
$ 9 - Kennzeichnung
Kurzgesagt ist dies vergleichbar mit einem Künstler (zb. einem Maler), der sein Werk nach Fertigstellung signiert. Das gilt insbesondere für Webseiten und Videos (in Form von Credits im Abspann). Bei Webprojekten wird ein dezenter Link zu unserer Seite gesetzt. Natürlich achten wir dabei darauf das Grundlayout nicht zu stören. Diese Kennzeichnung ist zudem ein Qualitätssiegel.
Weiters wird hier geregelt, dass wir vollendete Arbeiten in unsere Referenzen aufnehmen dürfen und beispielsweise auf unserer Webseite bzw. in diesem Newsletter präsentieren dürfen.
Wieder ist es in der Praxis so, dass dies kaum zu Problemen führt, da beispielsweise ein Verweis von unserer Seite auf einen als Referenz angeführten Kunden, nicht nur nicht stört, sondern sogar gewünscht ist.
$ 10 - Gewährleistung
Eine Beanstandung einer Arbeit (oder Teilen davon) wird natürlich in angemessener Zeit nach dem Auftragsabschluss berücksichtigt.
Jedoch gilt, vo allem bei Webseiten, dass nach 2 Jahren eine Beanstandung nicht mehr zulässig ist und die Korrektur, insbesondere wenn der Fehler nicht von uns verursacht wurde, extra berechnet wird.
Aber man darf nicht vergessen, das ein korrekte Arbeit, ohnehin in unserem eigenen Interesse liegt, da wir sie ja gerne als Referenz anführen möchten.
§ 11 - Haftung
Allgemeiner Haftungsausschluss. Wichtig ist hier besonders der Hinweis darauf, dass wir nicht für Schäden durch Providerausfälle und Virenbefall haften können.
Weiters archivieren wir abgeschlossene Aufträge zwar im eigenen Interesse, sind dazu aber nicht verpflichtet. Insbesondere wenn die Rechte zur Gänze auf den Kunden übergehen.
In Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen (E-Commerce Richtlinien) sind wir ebenfalls nicht verpflichtet, für eine korrekte Kennzeichnung zu sorgen, weisen aber stets darauf hin und helfen natürlich bei deren richtiger Umsetzung gerne weiter.
§ 12 - Datenschutz
Beide Seiten verpflichten sich dazu, Unternehmensdaten im vereinbarten oder üblichen Rahmen vertraulich zu behandeln. Das gilt insbesondere für Geschäftsgeheimnisse und Geheimdaten.
Für Datenschutzverletzungen die im Zuge des E-Mailverkehrs entstehen, können wir selbstverständlich keine Haftung übernehmen. E-Mails sind keine sichere Methode vertrauliche Daten zu übermitteln, da diese aufgrund der Internetstruktur, Dateneinsicht für Dritte ermöglichen.
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